- Risikoprämie
- I. Kostenrechnung:Das im ⇡ Unternehmergewinn enthaltene Äquivalent für das allgemeine Unternehmerwagnis (⇡ Wagnisse).II. Außenhandel:R. ist in der ⇡ Außenwirtschaftstheorie die Differenz zwischen der erwarteten Rendite einer Veranlagung in Auslandswährung und der Rendite einer vergleichbaren Veranlagung in Inlandswährung. Ist der Inlandszinssatz r und der entsprechende Auslandszins r*, dann ist die Risikoprämie ρ aus der Sicht des inländischen Anlegersρ = r* + we – r,wobei we die für den entsprechenden Zeitraum erwartete Änderungsrate des nominellen ⇡ Wechselkurses (Abwertungsrate der heimischen Währung) ist. Risikoscheue Anleger verlangen Risikoprämien für das Halten von Finanzaktiva, die mit einem Wechselkursrisiko verbunden sind. Je größer die Risikoaversion (Risikoscheu), umso größer die erforderliche Risikoprämie ρ für das Portfoliogleichgewicht (⇡ Portfolio-Ansatz). Bei Risikoneutralität ignorieren die Anleger Risikounterschiede zwischen verschiedenen Anlagen, und das Gleichgewicht erfordert dann eine Übereinstimmung der erwarteten Renditen verschiedener Anlagen; die Risikoprämie ρ muss gleich null sein.- Vgl. auch ⇡ Wechselkurstheorie, ⇡ Zinsparität.III. Versicherungswirtschaft:Die R. (auch Bruttorisikoprämie) setzt sich aus der reinen Risikoprämie und einem Risikozuschlag zusammen. Die reine Risikoprämie soll dem Schadenerwartungswert des versicherten Risikos entsprechen. Der Risikozuschlag (auch Sicherheitszuschlag) soll einen Teil des versicherungstechnischen Risikos decken. Die Kalkulation der R. basiert auf der Wahrscheinlichkeitstheorie und statistischen Schadendaten.- Vgl. auch individuelles Äquivalenzprinzip, ⇡ versicherungstechnisches Risiko.
Lexikon der Economics. 2013.